Wie lange ist mein Führungszeugnis gültig?
Nach spätestens fünf Jahre benötigen wir ein neues, aktuelles, erweitertes Führungszeugnis. Die Grundlage hierfür ist §2 Abs. 13 deines ÜL-/AE-Vertrags.
Nach spätestens fünf Jahre benötigen wir ein neues, aktuelles, erweitertes Führungszeugnis. Die Grundlage hierfür ist §2 Abs. 13 deines ÜL-/AE-Vertrags.